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Beraterhaftung

Unsicherheiten durch Anlegerschutz

Die zunehmende Regulierung verdeutlicht, man möchte die Qualität der Finanzberatung erhöhen und die Interessen der Anleger schützen. Für die meisten von uns eine willkommene Absicht. Gleichzeitig entstehen neben zunehmenden Aufwand und Kosten aber auch Unsicherheiten für mögliche langfristigen Folgen. In der momentan anhaltenden positiven Marktphase bleiben Anlegerbeschwerden meist aus und damit auch entsprechende Präzedenzfälle. Daher bleibt es abzuwarten, wie Richter, Schlichter, Aufsichtsbehörden und Medien in Zukunft mit Anlegerbeschwerden umgehen werden. Die Beweislast dürfte zukünftig noch stärker bei Beratern liegen.

Taping-Pflicht für Berater

Ein deutliches Indiz dafür liefert die Taping-Pflicht. „„Ziel der umstrittenen Aufzeichnungspflicht telefonischer und elektronisch erfolgter Beratung (‚Taping‘) ist es, den Anlegerschutz zu stärken, die Marktüberwachung zu verbessern und Rechtssicherheit für Vermittler und Anleger zu schaffen“, erläutert Dr. Martin Duncker von Schlatter Rechtsanwälte Steuerberater in diesem procontra Artikel. Diese Pflicht ist jedoch nach wie vor umstritten und hemmt eher ein lockeres und vertrautes Gespräch am Telefon, denn am Ende ist es dann diese Aufnahme, die im Schadensfall als Beweismittel herangezogen und angehört wird.

Investmentbestände übertragen

Möchten Sie sich diesen Unsicherheiten nicht länger ausliefern, unterstützen wir Sie gerne in der Umgestaltung Ihrer Tätigkeit und übernehmen zukünftige Pflichten und Anforderungen. Senden Sie uns ihre unverbindliche Anfrage.

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