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Offenlegungspflicht

Zuwendungen, Provisionen und Kosten korrekt aus- und nachweisen

Nach Einführung der FinVermV wurde die Grundlage für Kunden geschaffen, die Fondskosten und Vertriebsprovisionen aufgeschlüsselt zu bekommen. Dies tritt bei neuem Vertragsabschluss automatisch in Krafft, aber auch für bestehende Fondsbestände und -verträge. Dabei ist der Ausweis nicht immer so einfach darstellbar, da Kosten und Provisionen variieren können und die Datenquelle mitunter veraltete oder fehlerhafte Ausweise darstellt. Auch Redakteur Bern Mikosch von FONDS professionell ONLINE führt in seinem Artikel Mifid-Kostenausweis: Aus Transparenz wird Irreführung an, „Die aufgeführten Kosten haben mit der Realität mitunter wenig zu tun“.

Anleger müssen also weiter auf die vermeintlich so wichtige Kosten-Transparenz warten. Doch der Anlegerschutz und Rechtsanwälte freuen sich über den Kostenausweis, ist dieser doch ein weiteres Beweisstück, welches im Schadensfall unter die Lupe genommen wird. Und wenn schon heute klar ist, dass dieser Kostenausweis häufig fehlerhaft ist, bzw. man die Richtigkeit nicht mehr nachweisen kann, dann spricht das im zweifel nicht für den Berater.

Aus eigenen Erfahrungen wissen wir, dass dieser Nachweis nur schwer bis gar nicht erfolgen kann. Denn Berater erhalten die Daten von ihren Maklerpools meist via CSV oder PDF, können diese also manuell verändern und es fehlt ein revisionssicheres Archiv, dass vor Gericht standhalten könnte.

Hält Ihre Aufzeichnung/Archiv vor Gericht stand?

Berater können ihr eigene Beweislast anhand folgendem Beispiel einmal selbst hinterfragen: Sollte ein Gericht in fünf Jahren einen Nachweis über die Quelle der heute ausgewiesenen Provisionen verlangen, wie kann ich die Richtigkeit sicher darlegen? Diese scheinbar einfache und relevante Frage dürfte nicht ganz so einfach zu beantworten sein.

Wir lösen das Kopfzerbrechen auf und übernehmen diese Pflichten für zukünftige Anfragen und Abschlüsse.

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