Sie möchten Ihren Fondsbestand verkaufen?
Wir sind spezialisiert auf den Kauf von Beständen von Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO. Der Kauf von Beständen erfolgt dabei gegen Einmalzahlung oder eine laufende Rente. Je nach Maklerpool und Depotbank, erfolgt der Bestandsübertrag mit nur einer Unterschrift und innerhalb weniger Tage.
Wir kaufen Bestände bei diesen und weiteren Maklerpools.
Ihr Bestand in guten Händen
Über 30 erfolgreiche Überträge zufriedener Berater
Über 30 Nachfolgen
100% zufriedene Berater
Nachfolgelösungen
Profitieren Sie von unseren etablierten Nachfolgelösungen für eine nahtlose Übergabe und langfristigen Erfolg.
Kaufpreiszahlung
Einmalzahlung oder Maklerrente
Faire Vergütungsmodelle
Wir erstellen individuelle Angebote, die von einer Einmalzahlung bis hin zur Maklerrente reichen.
Einfacher Übertrag
Zwei Unterschriften genügen
Vorgefertigte Formulare
Wir bereiten alle Unterlagen vor oder teilen Ihnen mit, was wir noch dazu benötigen.
Der Bestandsübertrag bei diesen Banken ist problemlos möglich.
Auf Basis unserer langjährigen Tätigkeiten kooperieren wir bereits mit über 20 Depot- und Verwahrstellen. Im beidseitigen Interesse sorgen wir für einen schlanken und unbürokratischen Übertrag und erledigen die notwendige Arbeitsabläufe.
Wir gewährleisten die Weiterbetreuung ihrer Kunden.
Die Art und den Umfang stimmen wir mit Ihnen individuell ab. Unser Fokus liegt dabei einzig auf der Finanzanlagenvermittlung nach § 34f.
Qualifizierte Weiterbetreuung
Langjährige Erfahrungen und Finanzwissen
Finanzexperten
Wir vereinen über 20 Jahre Finanzexpertise und stehen Kunden vor Ort oder digital zur Verfügung.
100% Unabhängigkeit
Produkt- und Bankenunabhängige Beratung
Kunde im Fokus
Wir gehören keiner Versicherung oder Bank und agieren 100% unabhängig in der Beratung.
Persönliche Beratung
Vor Ort und digitale Beratung
24/7 für Kunden da
Kunden haben die Wahl: Wünschen sie eine persönliche oder digitale Beratung, oder möchten sie ihr Vermögen selbst verwalten.
Wir bieten langjährig Nachfolgeplanungen für §34f Finanzanlagenvermittler an.
Wir sind ihr Team für die Weiterbetreuung ihrer Kunden. Unser Team blickt auf über 20 Jahre in der Fonds- und Finanzwelt zurück, sowohl B2C als auch B2B. Als Ansprechpartner für Finanzberater, Vermögensverwalter und Tied Agents, kennen wir die Probleme, Anforderungen und Abläufe rund um Bestandsübertragungen, Kundenberatung und Compliance. Unsere Kollegen vereinen Wissen und Fähigkeiten aus:
Gründer, René Delrieux
Faire Kaufpreiszahlung oder Maklerrente
Als ehemalige Pool- und Bankmitarbeiter verstehen wir Ihr Geschäft.
Gemeinsam besprechen wir ihre persönliche Lebens- und Einkommenssituation.
Sie wählen zwischen Einmalzahlung und Maklerrente.
Sofort- ZAHLUNG
- Fester Kaufpreis
- Bestands- & Provisonsabhängig
Laufende- RENTE
- Variable Zahlung
- Provisionsabhängig
- Langfristig Zahlungsströme
Jetzt unverbindlich anfragen
Fragen und Antworten zum Bestandskauf
Werden nur einzelne Bestände (Asset Deal) oder auch die dazugehörige Firma (Share Deal) erworben?
Grundsätzlich ist für uns beides möglich. Je nach Ausgangslage bringt jede Form für beide Seiten (Käufer und Verkäufer) gewisse Vorteile.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Grundsätzlich ist die administrative Prozess innerhalb weniger Tage vollzogen. Je nach Ausgangslage ist es aber erforderlich, diesen Prozess über Wochen, Monate oder gar Jahre vorzubereiten und zu begleiten. Angefangen von der Steuer und Rechtsberatung, über die Verhandlung bis hin zu geordneten Übergabe. Unser kürzester Vorgang dauerte neun Tage, und längster 18 Monate.
Kann ich auch Tippgeber werden?
Ja. Wir haben ein eigenes Tippgeber-Programm unter https://fondsbestand.de/tippgeber erstellt und honorieren die Vermittlung von Beratern oder Anleger, welche ihre Bestände zu uns übertragen möchten
Kann ich übertragene Kunden weiter kontaktieren?
Ja, je nach Situation können Sie weiterhin mit den Kunden in anderen Bereichen in Kontakt bleiben oder als Ansprechpartner für die Finanzanlagenvermittlung fungieren.
Fragen und Antworten zur Maklerrente
Seit wann ist das Angebot einer Maklerrente verfügbar?
Im Jahr 2019 wurde die DTFH Deutsche Fondshaus GmbH ins Leben gerufen, um eine Lösung für ausscheidende Berufskollegen im Bereich der Nachfolgeplanung anzubieten. Seither entschied sich rund die Häfte der übernommenen Kollegen für eine Rente, die andere für einen Einmalbetrag.
Was ist die Grundlage der Rentenberechnung? Rein der 34f-Bestand oder auch 34d-Bestände?
- Die zentralen Parameter für die Berechnung der Rente stützen sich auf den Fondswert und die daraus resultierenden Provisionserlöse. Neben diesen quantitativen Faktoren spielen jedoch auch einige qualitative Aspekte eine Rolle, wie z.B. die Intensität der Folgeaufgaben für uns als übernehmende Berater.
- Es kommt vor, dass Makler zusätzlich zu ihrem Kerngeschäft, beispielsweise dem 34d-Bestand im Versicherungsbereich, auch andere Geschäftsbereiche abgeben müssen. Es kann für beide Seiten sinnvoll sein, diese Bereiche ebenfalls mit zu übernehmen, muss es aber nicht.
Müssen alle Bestände des Maklers bei Rentenbeginn bei Ihnen liegen?
Jain. In der Regel stellt dies für den Makler und uns die klarste und unkomplizierteste Trennung dar, insbesondere im Hinblick auf die künftige Kundenbetreuung. Wir bieten jedoch auch eine Lösung für Unternehmen an, die sich beispielsweise auf den Versicherungsbereich fokussieren und dennoch Investmentmöglichkeiten anbieten möchten, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen. Dabei besteht die Option, dies zu tun, ohne die Kunden vollständig aus den Augen zu verlieren bzw. aus der Hand zu geben.
Wie hoch ist die Partizipation (in%) an den Courtagen?
Die Höhe variiert je nach individueller Situation, liegt jedoch in der Regel zwischen 30 und 60 Prozent, mit geringfügigen Abweichungen, abhängig von der Ausgestaltung der fortgesetzten Mitarbeit oder der Laufzeit.
Werden die Makler am Neugeschäft mit übertragenen Kunden beteiligt?
In der Regel bezieht sich die Rente auf das gesamte Folgegeschäft für jeden übernommenen Kunden. Idealerweise arbeiten wir gemeinsam mit dem abgebenden Makler daran, den Übergabeprozess so zu gestalten, dass er die Intensität der Weiterbetreuung in Abstimmung mit uns festlegt. Oftmals bevorzugen wir eine behutsame Weiterbetreuung, da wir zunächst Vertrauen aufbauen möchten und keinen Eindruck erwecken wollen, dass wir die bisherige Anlagestrategie grundlegend ändern.
Wie hoch sind die Kosten für Makler durch die Rentenvereinbarung?
Es fallen keine Fixkosten oder Beträge an, die gegengerechnet werden müssen.
Bieten Sie Schutz vor einer Insolvenz?
Eine Passus zur Rückabwicklung des Bestandsübertrages ist möglich.
Ist eine Hinterbliebenenrente möglich?
Jain. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Makler eine Regelung für den Fall seines Ablebens und die Absicherung seiner Hinterbliebenen zu treffen. In dieser Konstruktion müssen die Hinterbliebenen im Vorfeld identifiziert und in die Regelungen einbezogen werden, da sie folglich ein Rechtsverhältnis mit uns eingehen müssen. Normalerweise ist dies nicht erforderlich, jedoch kann es je nach Ausgangslage, beispielsweise bei bestehender Krankheit des Maklers, unter Umständen notwendig sein.
Was ist der rechtliche Rahmen der Rente? Geht der Bestand an Sie über? „Pachten“ Sie ihn?
Wir erwerben den Geschäftsbereich des Maklers und schließen parallel dazu auch eine Tippgebervereinbarung ab. Abhängig von der Ausgestaltung, wie der Dauer handelt es sich dabei um unterschiedliche Rechtsgeschäfte.