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FAQ zum Bestandskauf / Maklernachfolge

Wichtige Informationen für Berater zum Verkauf Ihres Bestands oder Unternehmens.

Für zahlreiche Finanzanlagenvermittler stellt der Verkauf ihres Unternehmens, einschließlich des Kundenstamms und des Fondsbestands, häufig die einzige realistische Option für eine Nachfolgeregelung dar. Die romantische Idee, das Unternehmen innerhalb der Familie weiterzugeben oder einen Mitarbeiter zu finden, der das Lebenswerk fortführt, erweist sich besonders für kleinere Betriebe oder Einzelunternehmer als schwierig. Allerdings kann sich mittlerweile auch der Verkauf des Fondsbestands lohnen, sofern dieser gut vorbereitet wurde. Auf dieser Seite möchten wir die wesentlichen Aspekte zusammentragen.

Fragen und Antworten zum Bestandskauf

Können nur Bestände (Asset Deal) oder auch die ganze Firma (Share Deal) durch die DTFH erworben werden?

Grundsätzlich ist für uns beides möglich.

Beide Übertragungsformen haben unterschiedliche wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte, die sorgfältig geprüft und gegeneinander abgewogen werden sollten. Beim reinen Bestandskauf handelt es sich um den Verkauf spezifischer Vermögenswerte, wie etwa Kunden- und Fondsbestände, weshalb diese Form auch als Asset Deal bezeichnet wird. Im Gegensatz dazu steht der Share Deal, bei dem – wie der Name schon andeutet – Unternehmensanteile den Besitzer wechseln. Hierbei erwirbt der Käufer die Anteile an einem Unternehmen und damit auch dessen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Ein Share Deal setzt daher voraus, dass es sich um eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft handelt, da nur in diesen Fällen Anteile übertragen werden können. Bei Einzelkaufleuten ist folglich immer nur ein Asset Deal möglich.

Wie lange dauert der gesamte Prozess?

Grundsätzlich ist die administrative Prozess innerhalb weniger Tage vollzogen. Je nach Ausgangslage ist es aber erforderlich, diesen Prozess über Wochen, Monate oder gar Jahre vorzubereiten und zu begleiten. Angefangen von der Steuer und Rechtsberatung, über die Verhandlung bis hin zu geordneten Übergabe. Unser kürzester Vorgang dauerte neun Tage, und längster 18 Monate.

Wie viel ist mein Fondsbestand wert, bzw. wie wird dieser bewertet?

Es gibt verschiedene Methoden zur Bewertung des Unternehmenswerts, die von komplexen Ansätzen wie dem Discounted-Cashflow-Verfahren und dem Ertragswertverfahren bis hin zu vereinfachten Verfahren reichen, die auf branchenspezifischen Erfahrungen basieren.

Mit unserer langjährigen Expertise haben wir einen Bestandsrechner entwickelt, der es Beratern ermöglicht, in wenigen Minuten eine zuverlässige erste Einschätzung des Werts ihres Bestandes oder Unternehmens zu erhalten. Den Bestandsrechner können Sie hier kostenfrei anfordern.

Warum ist eine umfassende Bestandsaufnahme so wichtig, und welche Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden?

Eine Bestandsaufnahme ist unverzichtbar, um eine zielgerichtete Planung und fundierte Entscheidungen für die Nachfolge treffen zu können. Dabei umfasst sie nicht nur die Anzahl der Kunden, Depots oder Versicherungsverträge, sondern auch die wirtschaftliche Situation des Maklers oder Unternehmens. Wichtige Aspekte sind beispielsweise die Altersvorsorge des Inhabers, steuerliche Überlegungen im Zusammenhang mit dem Verkauf (z. B. Asset- vs. Share-Deal, Einmalzahlung vs. Ratenzahlung vs. Rente) sowie potenzielle Altlasten. Ebenso ist es essenziell, dass der Verkäufer auf die Dokumentation interner Abläufe, die Einbindung der Mitarbeiter und die Prüfung finanzieller und gesetzlicher Rahmenbedingungen vorbereitet ist. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass der Nachfolger sowohl fachlich als auch kaufmännisch den Anforderungen gewachsen ist.

Die Vorbereitung kann komplex und herausfordernd sein, weshalb der Einsatz externer Unterstützung sinnvoll ist. Unternehmensberater, Rechtsanwälte und Steuerberater bieten wertvolle Expertise und Unterstützung. Zusätzlich gibt es geförderte Programme, die Nachfolgeprozesse begleiten. Eine erfahrene Anlaufstelle ist die Unternehmensberatung von Dr. Peter Schmidt, die fundierte Bestandsbewertungen sowie Nachfolgekonzepte erstellt. Mit einem starken Netzwerk steht sie als Berater, Sparringspartner und Mediator für Verkäufer und Käufer zur Verfügung.

Welche Unterlagen benötige ich beim Bestandsverkauf?

Für den Bestandsverkauf benötigen Sie:

  1. Kauf- oder Abtretungsvertrag zwischen abgebendem und übernehmendem Berater.
  2. Formular für den Bestandsübertrag, z. B. ein internes Formular des Maklerpools, das Käufer und Verkäufer unterzeichnen. Ergänzend oft ein Informationsschreiben an Kunden oder die depotführende Bank, wo der Kunde zustimmen muss.

Wir bereiten diese Unterlagen für Sie vor und stellen sie Ihnen zur Verfügung, einschließlich Musteranschreiben für Kunden, um den Übergang reibungslos zu gestalten.

Fragen und Antworten zum Übertrag beim Pool oder der Bank

Von welchen Banken und Fondsplattformen kann ich meine Fondsbestände an DTFH übertragen?

Wir übernehmen Fondsbestände bei allen gängigen Fondsbanken und Vollbanken, die mit in Deutschland ansässigen Finanzanlagenvermittlern zusammenarbeiten. Dazu gehören insbesondere: FIL Fondsbank (FFB), FNZ (ebase), FNZ (AAB), Fondsdepot Bank | FNZ, MorgenFund (Deutschland), MorgenFund (Luxemburg), Moventum, Bauman & Partners, comdirect, DAB BNP Paribas, Noramco (Alger, Davis, Noramco), Fanklin Templeton, und vielen weiteren.

Von welchem Maklerpool kann ich meinen Bestand an DTFH verkaufen?

Wir pflegen eine Anbindung an die gängigen Maklerpools in Deutschland. Dazu zählen: Netfonds, Fonds Finanz, Fondsnet, BCA, Jung DMS und viele weitere.

Fragen und Antworten zur Kundenberatung

Wie findet die Übergabe & Information der Kunden statt?

Die Übergabe erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit dem Verkäufer und kann je nach Bedarf flexibel gestaltet werden. In der Regel genügt eine schriftliche Information des Kunden über den Wechsel. Dazu bieten wir auch gerne entsprechende Musteranschreiben vor. Erfahrungsgemäß bevorzugen viele Verkäufer jedoch, die Kunden persönlich zu informieren, um Vertrauen aufzubauen und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. In einigen Fällen kann es auch zu gemeinsamen Kundenterminen kommen, bei denen die Übergabe direkt im Gespräch stattfindet. Dies sorgt für eine noch individuellere Betreuung und stärkt das Vertrauen in den neuen Ansprechpartner.

Wie wird die zukünftige Kundenberatung gewährleistet?

Die zukünftige Kundenberatung wird durch unser erfahrenes Team, bestehend aus Experten aus den Bereichen Banken, Broker und Börse, professionell und zuverlässig sichergestellt. Unter www.deutsches-fondshaus.de steht den Endkunden eine serviceorientierte Plattform zur Verfügung, die unser Beratungsspektrum, unsere Kommunikationskanäle und alle wichtigen Informationen übersichtlich präsentiert.

Grundsätzlich erfolgt die Betreuung der Kunden immer nach individueller Absprache und im Sinne des Verkäufers. Unser Ziel ist es, dass Kunden möglichst wenig Veränderungen wahrnehmen und die bestehende Vertrauensbasis erhalten bleibt. Wir legen großen Wert darauf, das Vertrauen der Kunden zunächst zu gewinnen und dieses anschließend gemeinsam mit ihnen nachhaltig auszubauen. Die konkrete Ausgestaltung der Beratung wird dabei flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst.

Darf ich übertragene Kunden weiter kontaktieren?

Ja, Sie bestimmen Ihre Rolle nach dem Verkauf. Ob als Berater, Betreuer oder Ansprechpartner, Sie entscheiden, in welchem Umfang Sie weiterhin für Ihre Kunden da sein möchten. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Kunden in anderen gewerblichen Bereichen außerhalb der Geldanlage (einschließlich Fondspolicen und Edelmetallen) zu beraten.

Müssen Kunden einem Vermittlerwechsel beim Verkauf eines Fondsbestands zustimmen?

Die Handhabung dieser Frage ist nicht einheitlich. Einige Fondsplattformen und Depotbanken verlangen inzwischen eine explizite Zustimmung des Kunden in Form einer Unterschrift, bevor ein Vermittlerwechsel vollzogen wird. Andere Institute handhaben dies ihm Rahmen Ihrer AGBs mittels Informationspflicht. Diese unterschiedliche Vorgehensweise kann den Verkauf von (insbesondere kleineren oder unbetreuten) Beständen erschweren, da die Einholung der Zustimmung von allen Kunden zeitaufwendig sein kann, insbesondere wenn der Kontakt zu den Kunden über Jahre nicht mehr bestand.

Was tun, wenn die Fondsplattform oder Depotstelle eine Kundenunterschrift verlangt?

In den meisten Fällen lässt sich der Bestandsübertrag unkompliziert durchführen.
Allerdings kann es vorkommen, dass einzelne Fondsplattformen oder Depotbanken individuelle Kundenunterschriften verlangen. Dies lässt sich umgehen, indem der Verkauf als Share-Deal einer juristischen Person gestaltet wird, wodurch der Käufer in die rechtliche Position des Verkäufers eintritt. Ist der Share-Deal zeitlich oder organisatorisch nicht umsetzbar, kann für diese Fälle auch ein Wechsel des Pools eine Lösung darstellen. Gerne stehen wir Ihnen hierbei beratend und unterstützend zur Seite.

Fragen und Antworten zur Kaufpreiszahlung

Was ist die Grundlage für die Kaufpreisermittlung?

Die Grundlage für die Kaufpreisermittlung Ihres Bestands oder Unternehmens umfasst verschiedene Faktoren, wie die Bestandsprovisionen, die Anzahl der Kunden sowie die Qualität des Bestandes/Unternehmens. Hierbei spielen insbesondere die Vollständigkeit der Daten, die Struktur der Kundenbeziehungen, die Vertragsdichte sowie die Streuung über Vermögenswerte und Verträge eine wichtige Rolle.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und dem Einsatz unseres Bestandsrechners können wir Ihnen innerhalb weniger Minuten eine zuverlässige erste Schätzung des Werts Ihres Bestandes liefern. Diese Schätzung bildet die Basis für die weitere Berechnung des Kaufpreises. Dabei fließen auch rechtliche und steuerliche Aspekte, die bei einer Bestandsübertragung oder Unternehmensnachfolge relevant sind, in die Kalkulation ein. Auf dieser Grundlage ermitteln wir gemeinsam einen fairen und marktgerechten Kaufpreis.

Wann erfolgt die Zahlung an den Verkäufer?

Je nachdem, ob es sich um einen Bestandsübertrag oder einen Unternehmenskauf handelt, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises entweder innerhalb von 14 Tagen nach dem Bestandsübertrag oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Notartermin. Erst nach Eingang der Zahlung kann die Abtretung der Unternehmensanteile durch uns erfolgen.

Wann entsteht der Veräußerungsgewinn steuerlich und wie wird er berechnet?

Der Veräußerungsgewinn entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Veräußerung, also in der Regel bei Übergabe des Bestandes/Unternehmens an den Käufer. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem der Betrieb nicht mehr nach den Weisungen des Verkäufers, sondern auf Rechnung und Gefahr des Käufers geführt wird. Der Veräußerungsgewinn wird als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem steuerlichen Buchwert des verkauften Betriebs, abzüglich der Verkaufsnebenkosten, berechnet. Da der selbst aufgebaute Kundenstamm steuerlich nicht im Buchwert enthalten ist und typisches Anlagevermögen oft gering ist, ist der Verkaufspreis in den meisten Fällen weitgehend mit dem Veräußerungsgewinn identisch.

Was passiert bei Raten- /Rentenzahlungen, wenn die Zahlung deutlich nach der Betriebsübergabe erfolgt?

Auch wenn die Zahlung des Kaufpreises in der Zukunft liegt (z.B. bei Ratenzahlung), wird der Veräußerungsgewinn steuerlich bereits im Zeitpunkt der Betriebsübergabe realisiert. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer auf den Gewinn fällig werden kann, obwohl der Verkäufer noch keine Zahlung erhalten hat. Bei länger laufenden Ratenzahlungen räumt die Finanzverwaltung unter Umständen ein Wahlrecht ein. ALTERNATIV können die Parteien Anstatt fester Kaufpreisraten, wagnisbehaftete Raten vereinbaren. Diese hängen von zukünftigen Ereignissen ab (z.B. Entwicklung des Kundenstamms oder Fondsbestand) und können im Extremfall sogar ganz entfallen. Der Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass der Gewinn nicht sofort in voller Höhe versteuert werden muss. Stattdessen erfolgt die Besteuerung erst, wenn die variablen Raten tatsächlich zufließen. Die Variante ist jedoch mit einem erhöhten Aufwand bei der Vertragsgestaltung und zusätzlichen Risiken verbunden. Vor einer solchen Entscheidung sollte man sich daher umfassend beraten lassen und die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Passen sich die Ratenzahlungen an den Erfolg des Geschäfts mit den übernommenen Kunden an?

Grundsätzlich geht mit dem Verkauf eines Bestands oder Unternehmens das Recht am Neugeschäft auf den Käufer über. Eine Ausnahme bilden jedoch Vereinbarungen über variable und ratierliche Kaufpreiszahlungen. Hier kann es sinnvoll und üblich sein, den Verkäufer indirekt am Neugeschäft zu beteiligen. Dies geschieht, indem die Höhe der zukünftigen Ratenzahlungen an die Entwicklung des Geschäfts mit den übertragenen Kunden gekoppelt wird. I.d.R. koppeln wir ratierliche Zahlungen daher an die Provisionserlöse. Steigen die Provisionserlöse, steigen auch die Ratenzahlungen an den Verkäufer. Es lassen sich aber auch andere Möglichkeiten der Beteiligung vereinbaren.

Wie hoch ist die Partizipation (in %) an den Courtagen?

Die Höhe variiert je nach individueller Situation, liegt jedoch in der Regel zwischen 30 und 60 Prozent, mit geringfügigen Abweichungen, abhängig von der Ausgestaltung der fortgesetzten Mitarbeit oder der Laufzeit.

Wie hoch sind die Kosten für Makler durch die Rentenvereinbarung?

Es fallen keine Fixkosten oder Beträge an, die gegengerechnet werden müssen.

Bieten Sie Schutz vor einer Insolvenz?

Eine Passus zur Rückabwicklung des Bestandsübertrages ist möglich.

Ist eine Hinterbliebenenrente möglich?

Jain. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Makler eine Regelung für den Fall seines Ablebens und die Absicherung seiner Hinterbliebenen zu treffen. In dieser Konstruktion müssen die Hinterbliebenen im Vorfeld identifiziert und in die Regelungen einbezogen werden, da sie folglich ein Rechtsverhältnis mit uns eingehen müssen. Normalerweise ist dies nicht erforderlich, jedoch kann es je nach Ausgangslage, beispielsweise bei bestehender Krankheit des Maklers, unter Umständen notwendig sein.

Was ist der rechtliche Rahmen der Rente? Geht der Bestand an Sie über? „Pachten“ Sie ihn?

Wir erwerben den Geschäftsbereich des Maklers und schließen parallel dazu auch eine Tippgebervereinbarung ab. Abhängig von der Ausgestaltung, wie der Dauer handelt es sich dabei um unterschiedliche Rechtsgeschäfte.

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