Vergleich von Kriterien für den Bestandsverkauf
Entdecken Sie in unserer übersichtlichen Tabelle die zentralen Fragen und Kurzantworten zur Maklerrente. Von den Grundlagen der Rentenberechnung bis hin zu Kosten, Haftung und Betreuung – wir haben die wichtigsten Themen kompakt für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie mehr über die Vorteile, rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten, Ihren Bestand zukunftssicher zu übertragen.
Häufige Fragen zum Bestandsverkauf – Antworten auf einen Blick
DTFH | |
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Gründung: Seit wann ist das Angebot einer Maklerrente verfügbar? |
April 2019 |
Erfahrungen: Auf welche Erfahrungen können Sie zurückgreifen? |
Über 25 Bestandskäufe |
Bezahlung: Welche Form der Zahlung bieten Sie an? |
Einmalzahlung und Raten-/Rentenzahlung |
Vertragsgegenstand: Kaufen Sie neben Beständen auch die Rechtsform? |
Asset- und Share-Deal sind möglich |
Kaufpreis: Wie hoch ist der Kaufpreis in der Regel? |
Durchschnittlich Faktor 2,5% des Umsatzes |
Rentenhöhe: Wie hoch sind die Raten- bzw. Rentenzahlungen? |
20 bis 60% der Provisionen |
Zeitpunkt: Müssen alle Bestände des Maklers vor Zahlung bei Ihnen liegen |
Ja, ggf. Zug-um-Zug via Notar |
Negugeschäft: Werden die Makler am Neugeschäft mit übertragenen Kunden beteiligt? |
Ja, wird bei Einmalzahlung & Rente berücksichtigt. |
Abrieb: Mit welchem Abrieb der Rente durch Storno kalkulieren Sie? |
Anfänglich -10%, danach ca +3% p.a. |
Kosten: Wie hoch sind die Kosten für Makler durch die Rentenvereinbarung? |
Kostenlos |
Insolvenz: Bieten Sie Schutz vor einer Insolvenz? |
Ja, z.B Rückabwicklung. |
Erben: Ist eine Hinterbliebenenrente möglich? |
Ja, ab größeren Kaufbeträgen. |
Haftung: Wer übernimmt die Haftung für die übernommenen Kundenverbindungen? |
DTFH für Ereignisse ab Datum des Übertrages. |
Betreuung: Wie wird der Bestand nach Übertrag betreut? |
Individuell nach Absprache |
Mitarbeiter: Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie`? |
4 |
Rechtliches: Was ist der rechtliche Rahmen der Rente? |
Kaufvertrag, und ggf. Tippgebervereinbarung |
Mitarbeit: Muss der Berater weiter mitarbeiten? |
Nein, auf Wunsch kann er dies aber. |